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   KG, 17.08.2000 - 8 RE-Miet 6159/00   

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https://dejure.org/2000,2830
KG, 17.08.2000 - 8 RE-Miet 6159/00 (https://dejure.org/2000,2830)
KG, Entscheidung vom 17.08.2000 - 8 RE-Miet 6159/00 (https://dejure.org/2000,2830)
KG, Entscheidung vom 17. August 2000 - 8 RE-Miet 6159/00 (https://dejure.org/2000,2830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung nach Modernisierung nur mit Wärmebedarfsberechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Wärmebedarfsberechnung

  • mieterschutzbund-berlin.de (Kurzinformation)

    Wärmedämmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MHG § 3
    Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des Mieterhöhungsverlangens wegen Wärmedämm-Maßnahmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MHG § 3
    Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des Mieterhöhungsverlangens wegen Wärmedämm-Maßnahmen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 588
  • NZM 2000, 1049
  • ZMR 2000, 759
  • ZMR 2000, 823
  • BauR 2001, 138 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94

    Unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines

    Auszug aus KG, 17.08.2000 - 8 REMiet 6159/00
    Diese Erläuterungspflicht stellt - wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 983 aus 96 - WuM 1998, 463 zu der gleichlautend in § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG geregelten Erläuterungspflicht ausgeführt hat, den Ausgleich zwischen der nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Privatnützigkeit und der in Art. 14 Abs. 2 GG statuierten Sozialpflichtigkeit des Eigentums dar.
  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Das Landgericht sieht sich an einer dahingehenden Entscheidung aber durch den Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17. August 2000 (8 RE-Miet 6159/00, NJW-RR 2001, 588 = WuM 2000, 535) gehindert, wonach ein Vermieter, der eine Mieterhöhung wegen Wärmedämmmaßnahmen geltend macht, in der Mieterhöhungserklärung durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen müsse, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergebe.

    Seine Ansicht, zur Erläuterung von Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Mieterhöhungserklärung sei es ausreichend, wenn diese mit Begriffen wie "Vollwärmeschutz" oder "Isolierglasfenster" beschrieben würden, widerspricht der vom Kammergericht in seinem Rechtsentscheid vom 18. August 2000 (8 RE-Miet 6159/00, aaO) vertretenen Rechtsmeinung, der Vermieter müsse durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergebe.

  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01

    Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen

    Hieran sieht es sich durch den Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17.08.2000 - 8 RE-Miet 6159/00 - gehindert, wonach der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1 MHG wegen Wärmedämmmaßnahmen geltend macht, in der Mieterhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen muss, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt (NJW-RR 2001, 588 f.).

    Insoweit erscheint es ausreichend, wenn der Vermieter geplante Modernisierungsmaßnahmen mit Begriffen wie "Vollwärmeschutz" oder "Isolierglasfenster" beschreibt (vgl. Schläger, ZMR 2000, 823, 825), zumal die Erläuterung auch für einen Laien verständlich sein soll, was selbst bei Verwendung geeigneter Rechenprogramme wie dem "Hamburger Wärmepass" (vgl. Dittert, WuM 2001, 6, 8) nicht der Fall sein dürfte.

    Die WärmeschutzV verlangt in § 8 für Maßnahmen bei Altbauten keine solche Berechnung, sondern nur die Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten (vgl. Dittert, WuM 2001, 6, 7; Schläger, ZMR 2000, 823).

    Zudem spiegelt die Wärmebedarfsberechnung nach § 2 WärmeschutzV infolge ihrer theoretischen Natur oft nicht die tatsächlichen Verhältnisse des Objekts wider (vgl. Schläger, ZMR 2000, 823) und reicht zur Ermittlung der Energieersparnis ohnehin nicht mehr aus, wenn auch die Heizung modernisiert wird, mit der Folge, dass dann eine Energiebedarfsberechnung zu erstellen wäre (vgl. Dittert, WuM 2001, 6 f.).

  • LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung;

    Der Mieterhöhungserklärung der Beklagten vom 26.11.1998 musste entgegen der bisher vertretenen Ansicht des Kammergerichts (KG Berlin ZMR 2000, 759) keine Wärmebedarfsberechnung beigefügt werden.
  • LG Berlin, 14.11.2000 - 64 S 265/00

    Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere Anforderungen an die

    a) Hinsichtlich der Anbringung einer verbesserten Wärmedämmung ist die Mieterhöhungserklärung gemäß Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17.08.2000 - 8 RE-Miet 6159/00 - (GE 2000, 1179) mangels Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung unwirksam.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 15.12.2005 - 12 C 8/05

    Wohnraummiete: Verstärkung der Haussteigeleitung und Einbau einer neuen

    Dies ist lediglich bei solchen Maßnahmen entbehrlich, bei denen schon aufgrund der Bezeichnung für den Mieter erkennbar ist, worin die Gebrauchswerterhöhung liegt (LG Berlin, ZMR 2001, 277; KG Grundeigentum 2000, 1179, 1180, jeweils zu § 3 Abs. 3 MHG).
  • AG Berlin-Mitte, 19.10.2000 - 16 C 240/00
    Das Kammergericht hat durch Rechtsentscheid vom 17.8.2000 (8 RE-Miet 6159/00; MM 00, 375) entschieden, dass der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1 MHG wegen Wärmedämm-Maßnahmen geltend macht, in der Mieterhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen muss, in welchem Umfang sich eine Verringerung des Heizenergieverbrauchs ergibt.
  • LG Berlin, 16.07.2001 - 67 S 527/00
    Jedoch ist es dann nach dem Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17.8.2000 - 8 RE-Miet 6159/00 - (GE 2000, 1179) erforderlich, dass der Vermieter in der Erhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegt, in welchem Maße sich eine Verringerung des Bedarfs an Heizenergie ergibt.
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